Gewerbliche Abfallentsorgung: Alles, was Sie wissen müssen!
Klima- und Umweltschutz sind die großen Themen unserer Zeit und die größten Herausforderungen der Zukunft, die nicht nur einzelne Länder, sondern die ganze Welt betreffen. Die Auswirkungen sind bereits mit Extremwetter, Hitzewellen, Starkregen und Stürmen zu spüren. Umweltschutz ist dringend erforderlich. Ein sehr relevantes Thema ist der Ressourcenverbrauch, insbesondere angesichts des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums. Wie sollen wir mit natürlichen Ressourcen umgehen, wie können wir dies nachhaltig und schonend tun, um Rohstoffe, Flächen und die Umwelt zu schützen?
Umweltschutz beginnt bei der fachgerechten Abfallentsorgung. Beispielsweise sind natürliche Verschmutzungen ein Problem und können bei gefährlichen Abfällen sogar gesundheitsgefährdend sein. Zudem belastet unsachgemäße Müllentsorgung die Umwelt und zerstört Lebensräume wie das Meer. Umso wichtiger ist eine schonende und nachhaltige Entsorgung. Dies gilt nicht nur für private Haushalte, sondern auch für betriebliche Verfügungen.
Die richtige Entsorgung sowie die Mülltrennung spielen eine wichtige Rolle. Mülltrennung ist nachhaltig, ressourcenschonend und ermöglicht ein hochwertiges Recycling. Recycling nutzt vorhandene Ressourcen und kann in neuen Produkten und Verpackungen verwendet werden.
In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen vorstellen, wie eine betriebliche Abfallwirtschaft aussieht und welche rechtlichen Grundlagen eingehalten werden müssen, um eine rechtskonforme und nachhaltige Gewerbeabfallwirtschaft zu betreiben.
Was ist Gewerbeabfall?
Gewerbeabfall ist Gewerbeabfall, kein Hausmüll. Dann kommt er aus Handwerk, Dienstleistung oder Handel. In einigen Fällen ähnelt es oft dem Abfall aus normalen Haushalten. Es gibt Papier, Biomüll, Restmüll und Styropor Müll, der in den Gelben Sack kommt. Gefährliche Abfälle beziehen sich auch auf Gewerbe-, Unternehmens- und Industrieabfälle.
Sonderabfall oder gefährlicher Abfall sind Stoffe, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind und nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Gefährliche Abfälle sind Chemikalien, Altöl, Bauschutt, Elektroschrott, Kunststoff, Holz und Sperrmüll.
Gewerbeabfallentsorgung – Welche Vorschriften gibt es?
Die Entsorgung von Gewerbeabfällen unterscheidet sich von allgemeinen Haushalten, da auch Gewerbeabfälle anfallen. Doch wie soll die gewerbliche Entsorgung aussehen, welche Anforderungen gibt es?
Seit 2003 regelt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), geändert und aktualisiert 2017 und 2019, die Entsorgung von Gewerbeabfällen. es sagt:
- Der gewerbliche Abfall soll an dem Ort getrennt werden, an dem er anfällt.
- Die Abfalltrennung wurde erweitert
- Die Abfallentsorgung von Unternehmen muss noch strenger dokumentiert werden.
Davon ausgenommen sind Elektroschrott und Batterien, die unter die spezifischen Gesetze der WEEE-Richtlinie und des BattG fallen. Die Deutsche Recycling berät Sie diesbezüglich gerne.
Verordnung und ihr Zweck
Die Absicht hinter der Gewerbeabfallverordnung zur Gewerbeabfallbeseitigung ist es, Abfälle möglichst nachhaltig zu verwerten. Wir müssen auch den Anteil des verbrannten Abfalls reduzieren. Ein weiteres Ziel der Verordnung ist es, den Anteil der recycelten Abfälle zu erhöhen. Dazu gehört die Erhöhung der Verwertungsquote der gewerblichen Entsorgung von 7 % auf 30 %. Recycling ist wichtig, weil es den Ressourcenverbrauch reduziert und Energie spart.
Für wen gilt die Verordnung?
Die Gewerbeabfallverordnung regelt die Entsorgung von Gewerbeabfällen durch gewerbliche Siedlungsabfallbesitzer und Erzeuger. Dazu gehören Kaufleute, private und öffentliche Einrichtungen sowie Freiberufler. Aber auch für Eigentümer und Erzeuger von Bauschutt, Bauschutt, Vorbehandlungs- und Behandlungsanlagen sind die gesetzlichen Regelungen zur gewerblichen Entsorgung maßgebend.
Was bedeutet dies für die betriebliche Abfallentsorgung?
Für die betriebliche Abfallentsorgung bedeutet die Verordnung, dass die Abfalltrennung gegenüber den Vorgängerversionen erweitert und gestärkt wurde. Die gewerbliche Abfallentsorgung wurde in Papier-, Glas-, Kunststoff-, Metall- und Bioabfälle unterteilt. Diesen bestehenden Kategorien wurden dann im Regulierungsprozess zwei weitere Punkte hinzugefügt. Es sind Holz- und Textilseiten. Bauschutt wird unterteilt in Ziegel, Dämmstoffe, Fliesen und Keramik, Beton und Bitumenmischungen.
Auch für die gewerbliche Abfallentsorgung ist eine strengere Dokumentation geplant. Die Dokumentation ist obligatorisch und erfasst die anfallenden Abfälle einer Abfall an fallstelle oder eines Bauvorhabens.
Dokumentation der gewerblichen Abfallentsorgung
Ein Entsorgungsnachweis für Gewerbeabfälle besteht aus folgenden Punkten:
- Angabe der örtlichen Gegebenheiten, Abfallzusammensetzung und Entsorgung
- Für jede Abfallart: Ort des Abfalls, Masse, Bezeichnung des Entsorgungsunternehmens
- Ist eine Trennung aller anfallenden Abfälle nicht möglich, sind die Umstände, die zu gemischtem Betriebsabfall geführt haben, darzulegen. Dies kann auf eine unzureichende technische Machbarkeit oder auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen sein. Dies sind zum Beispiel zu wenig Abfall oder die dadurch bedingte Umweltverschmutzung.
Die Dokumentation der Gewerbeabfallentsorgung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen.
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